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Die
Leistungen unseres Pflegedienstes umfassen die Versorgung alter,
kranker und pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung.
Unser
Aufgabengebiet umfasst:
1. ärztl.
verordnete Behandlungspflege nach SGB V
d. h. diese Leistungen werden nach Verordnung durch den Hausarzt von
der Krankenversicherung übernommen, ohne Einflussnahmen auf eventuelles
Pflegegeld.
Hierzu zählen z. B.:
Injektionen
verabreichen
Sämtl. Arten von Verbandswechsel
Antithrombose Strümpfe anziehen (ab Kl. 2)
Medikamente herrichten und verabreichen
Blutdruck und Blutzuckermessungen
Versorgung von Anus präter oder Urostoma
usw.
2.
Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
d. h. diese Leistungen werden von der Pflegeversicherung, nach
erfolgter Einstufung in eine Pflegestufe, übernommen.
Hierzu zählen z. B.:
Ganzkörperwäsche
z. B. im Bett oder am Waschbecken
Duschen, Baden
Lagern/Betten des Patienten
Einlagewechsel
Hauswirtschaftliche Versorgung usw.
3.
Durchführung der Pflegeeinsätze nach § 37 Abs.3 SGB XI
Bei Pflegestufe 1 und 2 mindestens einmal halbjährlich
Bei Pflegestufe 3 mindestens einmal vierteljährlich
4. Zusätzliche
Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
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