Unsere Leistungen im Überblick

1. ärztl. verordnete Behandlungspflege nach SGB V

d.h. diese Leistungen werden nach Verordnung durch den Hausarzt von Ihrer Krankenkasse übernommen und haben keinen Einfluss auf Ihr Pflegegeld!

Hierzu zählen z.B.:

2. Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI

d.h. diese Leistungen werden nach Einstufung in eine Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen.

Hierzu zählen z.B.:

3. Durchführung der Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich und bei Pflegestufe 3 vierteljährlich

4. Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz nach § 45b SGB XI

Pflegeteam


Wir, das Pflegeteam der med. amb. Krankenpflege bieten Ihnen :


Unsere Flyer für Sie:

MAKO

Sturzprophylaxe

Zusätzl. Betreuungsleistungen